FÖRDERPROGRAMME FÜR ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG

(Pressemitteilung) Neue Konditionen seit 1. Januar 2024

Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize für die effiziente Gebäudesanierung. In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind zum 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen eingetreten. Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie der Einbau erneuerbarer Heizungstechnik.

„Neu ist die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb, bevor ein Förderantrag gestellt werden darf. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss dabei eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, das heißt an die Förderzusage gebunden sein“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. „Auch die Höchstgrenzen der förderfähigen Investitionskosten haben sich verändert und sind teilweise abhängig vom Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans“, weiß die Expertin. Beim Heizungstausch sind in einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro der Investitionskosten förderfähig.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt nach wie vor 15 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Heizungsoptimierung. Weitere 5 % Zuschuss erhält man durch den Sanierungsfahrplan. Zuschüsse für erneuerbare Wärmeerzeuger werden jedoch zukünftig bei der KfW beantragt. Neben 30 % Grundförderung ist durch verschiedene Boni eine maximale Förderquote von 70 % möglich.

„Förderanträge für neue Heizungstechnik können für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab Ende Februar bei der KfW gestellt werden“, sagt die Beraterin. Mit dem Vorhaben darf aber bereits jetzt begonnen und der Förderantrag nachgeholt werden. „Prüfen Sie vorab unbedingt die technischen Mindestanforderungen“, rät die Expertin, denn diese müssen am Schluss nachgewiesen werden. Eine professionelle Baubegleitung kann hier hilfreich sein. Diese ist für Dämmmaßnahmen verpflichtend und wird mit 50 % bezuschusst.

Geplant ist auch ein KfW-Ergänzungskredit für geförderte energetische Maßnahmen und Heizungstechnik. Dieser soll demnächst bei den Finanzierungspartnern (Hausbanken) zu beantragen sein.

Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Die Energieberater der Verbraucherzentrale bieten dabei Hilfestellung an, insbesondere auch bei der Ermittlung möglicher Förderung.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de  oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.  

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